CDU Fellbach

Resolution der CDU-Gemeinderatsfraktion zur Grundsteuer

In einem Brief wendet sich die CDU-Gemeinderatsfraktion an Oberbürgermeisterin Gabriele Zull und warnt vor erneut steigenden Kosten im Wohnungsbau. Lesen Sie hier den Brief des Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Spieth. 
Dienstag, 25. Februar 2019

 

Resolution zur Grundsteuerreform

 

 

Sehr geehrte Frau Zull,

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat den Einheitswert als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb muss der Bundesgesetzgeber in diesem Jahr eine Grundsteuerreform beschließen. Damit wird der Steuermessbetrag zukünftig anders berechnet.

 

In der öffentlichen Wahrnehmung wird dabei fast vollständig ausgeblendet, dass der Hebesatz, das Steuerungselement der Stadt und der Gemeinde, von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unberührt bleibt. Mit dem Hebesatz hat auch der Fellbacher Gemeinderat ein wichtiges Gestaltungselement in der Hand. Daher bringt die CDU-Fraktion folgenden Resolutionsantrag in der Fellbacher Gemeinderat ein und bittet um die Behandlung der nachfolgenden Resolution in den gemeinderätlichen Gremien.

 

Resolution

Das Wohnen in Fellbach darf durch die Grundsteuerreform nicht noch teurer werden

 

1. Das Wohnen in Fellbach darf durch die Grundsteuerreform grundsätzlich und allgemein nicht noch teurer werden.

 

2. Der Fellbacher Gemeinderat wird die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des jährlichen, städtischen Aufkommens nutzen.

 

3. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Gemeinderat und der Einwohnerschaft mindestens drei Monate vor einer gemeinderätlichen Beschlussfassung zu den Hebesatzänderungen alle entscheidungserheblichen Fakten, wie z.B. detaillierte Berechnungen zu Veränderungen bei einzelnen Gebäudetypen (unterschieden nach Baujahren) und Wohnbezirken (unterschieden nach Miethöhen und Grundstückspreisen) vorzulegen und öffentlich zur Diskussion zu stellen. Die Vertreter des Haus- und Grundbesitzervereins sowie der Mieter sind frühzeitig einzubeziehen.

 

4. Genauigkeit vor Schnelligkeit. Um auf einer gesicherten Informationsbasis über Hebesatzänderungen entscheiden zu können, muss die Übergangszeit bis 2014 im Bedarfsfall genutzt werden.

 

5. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Gemeinderat möglichst rasch das Potential der neu einzuführenden Grundsteuer C für nicht bebaute, aber bebaubare, innerstädtische Grundstücke darzulegen, u.a. Durch Nennung der Anzahl an solchen Grundstücken.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Spieth