CDU Fellbach

Antrag der CDU-Fraktion zur Wohnbauoffensive 2020

 
Wohnbauoffensive 2020 - Grundsatzbeschluss (Vorlage 034/2017)

 

 

Sehr geehrte Frau Zull,

 

 

die CDU-Fraktion beantragt, den Beschlussantrag der Vorlage zu ergänzen:

 

1. Punkt 3 soll lauten: Zukünftige Umlegungen werden vom Gemeinderat angeordnet und nach dem amtlichen Verfahren gemäß BauGB durchgeführt. Es ist grundsätzlich der Verteilungsmaßstab nach  Werten anzuwenden. Sofern mit allen Grundstückseigentümern in  2 Erörterungsgesprächen ein Einvernehmen erzielt wird, wird das Verfahren als vereinbarte amtliche Umlegung weitergeführt.

 

2. Punkt 4, Satz 1 des Beschlussantrags soll lauten: Zukünftig bei der Schaffung von neuem Planungsrecht für Bauvorhaben mit mehr als 1000 qm genehmigungsfähige Geschossfläche für Wohnnutzungen einen Flächenanteil für den kostengedämpften und sozialgerechten Wohnungsbau mit privaten Vorhabensträgern auszuhandeln.

 

3. Punkt 6 – neu: Um das Wohnungsangebot der ortsansässigen Bevölkerung zugute kommen zu lassen, wird mittels eines noch zu erstellenden Punktesystems eine Rangliste der Vordringlichkeit erstellt.

 

 Begründung:

 Die Wohnbauoffensive 2020 ist vom Grundsatz her die richtige Reaktion auf das Bevölkerungswachstum und den demographischen Wandel, da sie zeitlich begrenzt ist, eine Evaluierungsphase enthält und so dem Gemeinderat die Möglichkeit gibt, steuernd und regulierend einzugreifen.

 

 

 

Sozialgerechter Wohnungsbau als städtische Daseinsfürsorge ist wichtig, verteuert aber den Wohnungsbau erheblich. Deshalb sollten Wohngebäude erst ab 1000 qm Geschossfläche für kostengedämpften und sozialgerechten Wohnungsbau herangezogen werden. Er muss auch nicht zwingend im gleichen Gebäude, jedoch auf Fellbacher Gemarkung entstehen.

 

Unsere Fraktion vertritt überdies die Auffassung, dass die Stadt ein Interesse daran hat, Fellbacher Bürgerinnen und Bürger möglichst am Standort zu halten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Hans-Ulrich Spieth